Die Komponenten einer Patrone
Hülse, Zündhütchen, Treibladung und Geschoss
Hülse
Von Ausnahmen wie Schrotpatronen abgesehen, besteht die gängige Hülse für Zentralfeuerpatronen aus Messing. Die Aufgabe der Hülse besteht darin, die weiteren Komponenten Geschoss, Treibladungsmittel und Zündhütchen zu beherbergen. Eine weitere wichtige Funktion ist die Abdichtung des Laufes nach hinten gegen den sich beim Schuss entwickelnden Gasdruck.
Anzündhütchen
Das Anzündhütchen (kurz: Zündhütchen) dient dem Zünden der Treibladung von Patronenmunition. Es wird zwischen Berdanzündhütchen und Boxerzündhütchen unterschieden. Beide Typen bestehen aus einer Kapsel, in der sich die meist mit Schutzlack versiegelte Zündmasse befindet. Beim Boxer-Zündhütchen liegt zusätzlich der Amboss auf der Zündmasse.
Treibladungsmittel
Generell können Treibladungsmittel bzw. Treibladungen aus chemischen Substanzen in fester, flüssiger oder gasförmiger Form bestehen. Das häufigste momentan verwendete Treibladungsmittel für Patronenmunition ist „Nitrozellulosepulver“ (kurz: „Nitropulver“). Die reichlich unkorrekte Bezeichnung als „Pulver“ ist vom „Schwarzpulver“ übernommen worden, das allerdings auch schon längst nicht mehr in Pulverform als Treibmittel angeboten wird.
Das „Nitropulver“, welches Wiederlader heutzutage verwenden, ist gemessen an der bisherigen Verwendungsdauer von Schwarzpulver noch ein Neuling. Die ersten „rauchlosen Pulversorten“ kamen erst um 1900 auf den Markt, über 500 Jahre nach ersten Experimenten mit Schwarzpulver als Treibladungsmittel.
Geschoss
In der Waffenkunde wird mit dem Begriff "Geschoss" (alternativ „Projektil“) ein fester Körper bezeichnet, welcher aus einer Schusswaffe verschossen wird.
Es gibt eine Reihe von unterschiedlichsten Geschosstypen, die unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Ein Jäger transportiert mit dem Geschoss die zur möglichst raschen und schmerzlosen Tötung des Wildes erforderliche Energie in sein Ziel. Der Sportschütze beurteilt ein Geschoss in erster Linie nach dessen Präzision. Das Militär stellt ebenfalls eigene Anforderungen an das Geschossverhalten. Geschosse haben in der Regel eine zur Drall- und Lauflänge abgestimmte Masse und eine spezifische Form.
Rechtliche Hinweise
Hülsen, Zündhütchen und Geschosse sind in Deutschland frei erwerbbar. In manchen Ländern der EU ist der Erwerb von Zündhütchen erlaubnispflichtig, der Erwerb von Nitrotreibladungsmitteln dagegen frei!
Die Komponente Treibladungsmittel unterliegt als solche dem Sprengstoffgesetz. Ist das Treibladungsmittel in einer Patrone laboriert, unterliegt es dem Waffenrecht und nicht mehr dem Sprengstoffrecht. Beim Delaborieren einer Patrone unterliegt es, und damit auch dessen Anwender, wieder dem Sprengstoffrecht.